Heutzutage wird im Beruf immer mehr Flexibilität gefordert, ein beruflicher Umzug kann dabei leicht zum Thema werden. So ein Umzug kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, doch bei beruflich bedingtem Wohnortwechsel könnt ihr eure Umzugskosten von der Steuer absetzten. Ja wirklich! Wie das funktioniert? Das verraten wir euch hier!
Unter gewissen Umständen könnt ihr euren Umzug als Werbungskosten steuerlich absetzen – eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder bei einer dauerhaften Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber vorliegen. Sollte sich durch den Umzug ihr Arbeitsweg deutlich verkürzen – und zwar, wenn sich die tägliche Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) zwischen Arbeitsplatz und Zuhause in Summe um mindestens eine Stunde verringern sollte – lässt sich der Umzug ebenfalls steuerlich absetzen.,
Was genau kann ich denn steuerlich absetzen?
- Verpackungs- und Transportkosten
- Handwerkerkosten zur Demontage der Wohnungsausstattung
- Makler- und Inseratskosten zur Suche einer neuen Wohnung
- Mietkostenweiterzahlungen nach Auszug aus der alten Wohnung (innerhalb der Kündigungsfrist)
- Reisekosten für Arbeitnehmer und (Ehe)Partner und Kinder vom alten zum neuen Wohnort (Bus- und Bahnkosten, Kilometergeld)
Ein Tipp: Euren Steuerausgleich könnt ihr übrigens auch online machen; allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung findet ihr auf der Homepage der Arbeiterkammer.
Sabrina Zwirschitz
Redaktion
sabrina.zwirschitz@gmail.com