Die neue Wohnung wartet, doch in der alten ist noch einiges zu erledigen. Worauf muss man als Mieter achten? Und was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Muss ich meine Wohnung komplett renovieren?
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch hält im §1109 fest, dass eine Wohnung vom Mieter bei Auszug in dem Zustand übergeben werden muss, in dem sie bezogen wurde. Davon ausgenommen sind gewöhnliche Abnützungen wie zerkratztes Parkett oder Vergilbungen von Fliesen. Solltet ihr allerdings bereits Einbauten vom Vormieter übernommen haben, seid ihr beim Auszug dazu verpflichtet, diese zu entfernen.
Was steht im Mietvertrag?
Grundsätzlich kommt es immer darauf an, was genau in eurem Mietvertrag steht: Bestimmte Schönheitsreparaturen wie das Zuspachteln von Löchern oder das Ausmalen müssen nur dann vorgenommen werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt ist. Für gewöhnlich zählen Löcher in der Wand, die beim Aufhängen von Bildern entstanden sind, ebenfalls zur normalen Abnützung und müssen bei der Wohnungsrückgabe nicht beseitigt werden.
Ausmalen oder nicht Ausmalen, das ist hier die Frage
In vielen Verträgen existieren Klauseln die den Mieter dazu verpflichten, seine Wohnung bei Auszug komplett neu zu streichen – Klauseln wie diese sind in Österreich seit einigen Jahren unzulässig. Wenn der Mieter beispielsweise die Wände der Wohnung so belassen hat, wie er sie auch übernommen hat ist er nicht dazu verpflichtet, sie neu zu streichen.
Gibt es keine Vereinbarung zum Ausmalen, müssen nur Wände neu gestrichen werden, wenn die Wandfarbe übermäßig abgenutzt ist oder auf eine spezielle Art und Weise verändert wurde. Wenn ihr beispielsweise Schwarz für eure Schlafzimmerwände gewählt habt, bleibt euch das erneute Ausmalen in der Ursprungsfarbe nicht erspart. Bei dezenteren Pastellfarben wie Hellgelb oder Blassgrün ist dies nicht unbedingt notwendig.
Tipp: Als Mieter solltet ihr darauf achten, dass euer Mietvertrag keine Vereinbarungen enthält welche verlangen, dass ihr die Wohnung in den Zustand zurückversetzt wird, indem sie angemietet wurde. So spart ihr euch beim Umzug unnötige Renovierungskosten, die der Vermieter bei Auszug zu euren Ungunsten ausweiten kann. Damit lassen sich eventuelle zukünftige Streitigkeiten vorbeugen.
Auf Nummer sicher gehen
Mit einem Übergabeprotokoll sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite – ratsam ist, sich mit dem Vermieter einen Termin zur Wohnungsübergabe zu vereinbaren und dabei gemeinsam ein Protokoll über den Zustand der Wohnung zu erstellen.
Tipps fürs Protokoll:
1. Macht einen Grundriss von der Wohnung und markiert Mängel darauf (auch Fotos von eventuellen Mängeln sind gut als Beweismaterial).
2. Lest vor Wohnungsrückgabe Zählerstände von Gas- und Stromzähler ab und notiert sie.
3. Lasst euch die Übergabe der Schlüssel schriftlich bestätigen (Wohnungsschlüssel, Postkastenschlüssel, eventuelle Kellerschlüssel,…).
Sabrina Zwirschitz
Redaktion
sabrina.zwirschitz@gmail.com