Neben der Genossenschaftswohnung kann auch eine Gemeindewohnung eine erschwingliche Möglichkeit sein, wenn ihr auf der Suche nach einer neuen Wohnung seid. Heute befassen wir uns mit dem Thema Gemeindewohnung in Wien und bringen für euch Licht in den Bürokratie-Dschungel, durch den ihr müsst, um zu einer solchen zu gelangen.

Was sind Gemeindewohnungen?

Gemeindewohnungen werden im Auftrag der Stadt von gemeinnützigen Bauträgern auf Grundstücken der Stadt errichtet und bieten kostengünstige und vor allem eigenmittelfreie Mieten. Die Vergabe erfolgt dabei gänzlich durch das Wohnservice der Stadt Wien.

Was für Voraussetzungen muss ich für eine Gemeindewohnung erfüllen?

Für den Umzug in eine Wiener Gemeindewohnung muss man österreichischer Staatsbürger mit mindestens 17 Jahren sein und seit wenigstens zwei Jahren in Wien wohnen. Zudem gibt es auch hier eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf; bei einem Zwei-Personen-Haushalt in Wien beispielsweise beläuft sich diese auf 66.180 Euro Netto pro Jahr.

Für geförderte Wohnbauten gelten andere Voraussetzungen, mehr Infos dazu hier.

Welche Vorteile gibt es gegenüber normalen Mietwohnungen?

Die Mieten bei Gemeindewohnungen hängen von der Größe der Wohnungen ab. Im Schnitt muss man bei einem Wohnraum mit €300 und bei zwei Wohnräumen mit rund €450 rechnen. Auch die „Gemeindebauten Neu“ liegen mit 7,50€ Miete pro Quadratmeter unter dem Durchschnitt einer normalen Mietwohnung. Zudem sind Gemeindewohnungen kautionsfrei und unbefristet.

Wie komme ich zu einer Gemeindewohnung?

Der erste Schritt Richtung Gemeindewohnung ist ein Wohn-Ticket, welches man sowohl in der Wohnberatung Wien als auch online anfordern kann, wenn man die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Nach Erhalt des Wohn-Tickets werden euch zwei Wohnungen zur Besichtigung angeboten – dabei ist die Wartezeit abhängig von den angegebenen Suchkriterien. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit einer Direktvergabe: Dabei hat ein Hauptmieter einer Gemeindewohnung die Möglichkeit, seine Wohnung direkt an einen Nachmieter weiterzugeben – wobei es sein kann, dass dabei für fest eingebaute Einrichtungsgegenstände eine Privatablöse (max. €5.000) zu entrichten ist.

Mehr Informationen findet ihr in den Broschüren bzw. auf der Homepage der Wohnberatung Wien – dem Joint Venture der Wiener Wohnen Kundenservice GmbH und dem Wohnservice Wien.
Mehr zum Thema „Leben im Gemeindebau“ findet ihr außerdem auf der Internetseite von Wiener Wohnen.

Sabrina Zwirschitz
Redaktion
sabrina.zwirschitz@gmail.com